Rechtliches

Marken- und Urheberrecht bei Gravuren

Wir gravieren, prägen und drucken, was Sie uns beauftragen. Ob Sie die Rechte an einer Vorlage besitzen, können wir dabei nicht prüfen – deshalb diese klare Regelung.

Ihre Zusicherung als Auftraggeber

Mit der Erteilung eines Auftrags bestätigen Sie, dass Sie im Besitz der für die in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte sind oder über eine entsprechende Genehmigung des Rechteinhabers verfügen.

Keine Prüfpflicht auf unserer Seite

Wir überprüfen nicht, ob Sie die erforderlichen Rechte tatsächlich besitzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüche wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Verstößt eine beauftragte Leistung gegen solche Rechte, liegt die Verantwortung beim Auftraggeber.

Was das in der Praxis bedeutet

  • Eigenes Logo: unproblematisch – liefern Sie es am besten als Vektordatei.
  • Logo Ihres Arbeitgebers oder Auftraggebers: bitte vorher die Freigabe einholen. Eine kurze schriftliche Bestätigung genügt in aller Regel.
  • Fremde Marken, Wappen, Vereinslogos, Figuren: nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers. Das gilt auch für scheinbar frei verfügbare Motive aus dem Internet.
  • Amtliche Zeichen und geschützte Kennzeichen: unterliegen besonderen Vorschriften. Sprechen Sie uns an, bevor Sie beauftragen.
  • Schriftarten: auch Schriften sind lizenziert. Wandeln Sie Text nach Möglichkeit in Pfade um und stellen Sie sicher, dass Ihre Lizenz die Verwendung deckt.

Unsere eigenen Arbeiten

Von uns erstellte Entwürfe, Vektorisierungen und Gravurvorlagen bleiben unser Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für die vereinbarte Verwendung erhalten Sie selbstverständlich das erforderliche Nutzungsrecht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags

Schicken Sie uns Zeichnung, Skizze oder Datei – wir melden uns mit Machbarkeit, Verfahren und Termin zurück. Auch bei Stückzahl 1.