Markenrecht
Der Käufer erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist oder vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat.
Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Kunde im Besitz der für die erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und /oder Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen.
Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrechte verstoßen, hat dies der Kunde selbst zu verantworten!